Digitales
in
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
Die Ausfuhren von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie umfassen Computer- und Kommunikationsdienstleistungen (Telekommunikations- sowie Post- und Kurierdienste) sowie Informationsdienstleistungen (Transaktionen im Zusammenhang mit Computerdaten und Nachrichten-bezogenen Dienstleistungen).
contentCard.dataSource
The World Bank
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
Die Ausfuhren von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie umfassen Computer- und Kommunikationsdienstleistungen (Telekommunikations- sowie Post- und Kurierdienste) sowie Informationsdienstleistungen (Transaktionen im Zusammenhang mit Computerdaten und Nachrichten-bezogenen Dienstleistungen).
contentCard.dataSource
The World Bank
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
5 août 2026
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.
contentCard.dataSource
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
pages.categories.explore Digitales pages.categories.tags
pages.categories.community.subTitle
23° News
30 août 2026
Live-Tabelle 1. Bundesliga Saison 2026/27 aus OpenLigaDB
contentCard.dataSource
OpenLigaDB
23° News
31 août 2026
Hitzewarnungen in Österreich, Hitzewarnungen aktuell
contentCard.dataSource
23° News
31 août 2026
Hitzewarnungen in Deutschland, Hitzewarnungen aktuell
contentCard.dataSource
DWD
23° News
31 août 2026
contentCard.dataSource
Meteoalarm
Wie viele Hitzetote es in Österreich gibt
contentCard.dataSource
AGES
Eingefärbt nach der Art der Steuer: Türkis = Verbrauchsteuer (eigene Steuer auf das Getränk), Magenta = erhöhte Mehrwertsteuer (höherer Satz als auf andere Waren, u. a. Spanien, Indien, Rumänien), Gelb = Einfuhrabgabe (Zoll auf importierte Getränke). Grau = keine Steuer. Ein Klick auf ein Land zeigt die Abgabe und das Jahr der Einführung. Datenquelle: World Bank Global SSB Tax Database (Stand August 2023), gepflegt mit dem Global Food Research Program der University of North Carolina.
contentCard.dataSource
Global SSB Tax Database