E-Mobilität
23°
5. August 2026
Der Anteil zugelassener Personenkraftwagen mit Elektroantrieb an allen zugelassenen Personenkraftwagen liegt bei x %. Die Daten sind nur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verfügbar.
Datenquelle
Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
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5. August 2026
Der Anteil zugelassener Personenkraftwagen mit Elektroantrieb an allen zugelassenen Personenkraftwagen liegt bei x %. Die Daten sind nur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verfügbar.
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Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
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5. August 2026
Der Anteil zugelassener Personenkraftwagen mit Elektroantrieb an allen zugelassenen Personenkraftwagen liegt bei x %. Die Daten sind nur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verfügbar.
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Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
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5. August 2026
Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
Datenquelle
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
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Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
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INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
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Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
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Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
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Entdecke, was mit dem Creator möglich ist
VRM Reporter
9. September 2026
Die Statistik zeigt die Arbeitslosenquoten und absoluten Arbeitslosen Zahlen nach Kreisen und kreisfreien Städten. Die Statistik wird monatlich aktualisiert.
Datenquelle
Bundesagentur für Arbeit
VRM Reporter
10. September 2026
Aktuelle Abfluss-Messwerte und Niedrigwasser-Status aller Pegel-Messstellen aus dem NIWIS-System (niwis-online.de)
Datenquelle
23° News
9. September 2026
Entwicklung der PISA-Ergebnisse (OECD) von 2000 bis 2025: mittlere Punktzahl der 15-Jährigen in Deutschland und im OECD-Durchschnitt, in den drei Kompetenzbereichen Mathematik, Lesekompetenz und Naturwissenschaften. Über das Dropdown lässt sich der Kompetenzbereich wählen; je Kompetenz werden Deutschland und der OECD-Durchschnitt als Linie über die Erhebungszyklen dargestellt. Der OECD-Durchschnitt ist im jeweiligen Basisjahr einer Kompetenz per Konstruktion auf 500 gesetzt (Lesekompetenz 2000, Mathematik 2003, Naturwissenschaften 2006). Der internationale Trend gilt für Mathematik ab 2003 und für Naturwissenschaften ab 2006 als vergleichbar. Quelle: OECD, PISA-Ergebnisse 2000 bis 2025 (Band I 2025, veröffentlicht am 08.09.2026).
Datenquelle
PISA-Daten (Ergebnisse der Erhebungszyklen 2000 bis 2025)
Swen Thissen
9. September 2026
Aktuelle Füllstände der Erdgasspeicher in Deutschland je Standort (Kapazität, Füllmenge und Füllstand in Prozent), gruppiert je Postleitzahl. Geplante Wasserstoffspeicher ohne Füllstand sind als eigene Kategorie enthalten. Datenquelle der Füllstände: GIE AGSI+, aufbereitet von der Initiative Energien Speichern (INES).
Datenquelle
Initiative Energien Speichern e.V. (INES); Füllstände: GIE AGSI+ (Gas Infrastructure Europe)
23° News
9. September 2026
Mittlere Punktzahl je Land in vier Kompetenzbereichen der PISA-Studie 2025. Über das Dropdown lässt sich zwischen Naturwissenschaften, Lesekompetenz, Mathematik und dem 2025 erstmals erhobenen computergestützten Problemlösen umschalten. Ein Klick auf ein Land zeigt die Punktzahl 2025 und die kurzfristige Veränderung gegenüber PISA 2022 (computergestütztes Problemlösen hat keinen Vergleichswert). Teilstichproben einzelner Regionen oder Städte sind nicht enthalten. Quelle: OECD (2026), PISA 2025 Ergebnisse (Band I), Tabelle I.1.
Datenquelle
PISA 2025 Ergebnisse (Band I – Auszugsweise Übersetzung), Tabelle I.1
23° News
8. September 2026
Aktuelle Füllstände der Erdgasspeicher in Deutschland je Standort (Kapazität, Füllmenge und Füllstand in Prozent), gruppiert je Postleitzahl. Geplante Wasserstoffspeicher ohne Füllstand sind als eigene Kategorie enthalten. Datenquelle der Füllstände: GIE AGSI+, aufbereitet von der Initiative Energien Speichern (INES).
Datenquelle
Initiative Energien Speichern e.V. (INES); Füllstände: GIE AGSI+ (Gas Infrastructure Europe)